Versicherung
Vor dem ersten Alleinflug klären
Vor dem ersten Alleinflug brauchst du das meistens, vor allem um den Selbstbehalt zu senken. Frag es hier einfach an. Dann persönlich, ohne extra Kosten.
Was vorgeschrieben ist
Vorgeschrieben ist für jedes Flugzeug die Haftpflicht des Halters, für Schäden an anderen (§ 43 Abs. 2 LuftVG). Sie zahlt bis zur Deckungssumme, wenn das Flugzeug Menschen oder fremde Sachen beschädigt. Auf dem Schulflugzeug hat sie deine Schule abgeschlossen. Ob du als Schüler darin mitversichert bist, steht in ihrer Police.
Fliegt jemand aufgrund eines Beförderungsvertrags mit, kommt die Passagier-Haftpflicht dazu (§ 50 LuftVG). In der Ausbildung betrifft dich das nicht.
Kasko für das Flugzeug selbst und eine Insassen-Unfallversicherung sind freiwillig. So steht es auch im Kurs, Kapitel 9, Luftrecht.
Den Rückruf kann ich gerade nicht anbieten. Hast du eine Frage zur Versicherung, schreib uns im Support.
support@airmancompanion.comWenn du den Schein schon hast
Ab dann hängt es davon ab, wie du fliegst.
- Du charterst
- Kasko ist freiwillig. Je nach Chartervertrag trägst du im Schadensfall einen Selbstbehalt. Lies nach, wie hoch er ist, bevor du losfliegst.
- Du teilst dir ein Flugzeug
- In einer Haltergemeinschaft bist du Mithalter. Für das Flugzeug muss eine Halter-Haftpflicht bestehen (§ 43 Abs. 2 LuftVG). Ob eure alle Halter einschließt, steht in der Police.
- Du nimmst jemanden mit
- Fliegt er aufgrund eines Beförderungsvertrags mit, kommt die Passagier-Haftpflicht dazu (§ 50 LuftVG).